Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für Lieferung und sonstige Leistungen der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd., gleich ob kaufvertraglicher oder werkvertraglicher Art, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Auftrag ausdrücklich und schriftlich einen abweichende Vereinbarung getroffen ist:

1. Angebot, Auftrag und Vertragsabschluss

1.1 Für Lieferung und Leistung der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Abreden getroffen oder von der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. bestätigt werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers oder Lieferanten sind für die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. nur verbindlich, wenn sie durch die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. schriftlich anerkannt werden.

1.2 In Prospekten, Anzeigen u. ä. enthaltene Preisangaben der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. sind freibleibend und unverbindlich. An auftragsgemäß abgegebene Angebote hält sich die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. dreißig Tage gebunden. Ein Vertragsabschluss kommt erst mit Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Eingang der vereinbarten  Anzahlung auf unserem Konto vor Arbeitsbeginn zustande.

2. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen und Aufrechnung

2.1 Vereinbarte oder von der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. bestätigte Preise schließen, soweit der Auftraggeber Verbraucher iSd. § 13 BGB ist, die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ist der Auftraggeber Unternehmer iSd. § 14 BGB, verstehen sich die Preise zzgl. der bei der Lieferung und Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.2 Rechnungen der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. sind sofort und ohne Abzug fällig. Ein Skonto-Abzug ist nur gemäß schriftlicher Bestätigung durch die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. zulässig. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn sie auf dem Geschäftskonto der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. endgültig und frei verfügbar sind oder bar geleistet werden. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten und sodann auf die jeweils älteste Forderung verrechnet.

2.3 Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages auch ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt hat. (Hinweis gem. § 286 Abs. 3 BGB)

2.4 Mitarbeiter der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. sind zum Inkasso nur berechtigt, wenn sie dem Auftraggeber dazu eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung eines Geschäftsführers der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. vorlegen.

2.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig durch Gerichtsurteil, Schuldanerkenntnis oder Vergleich festgestellt ist. Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. an Dritte ist ausgeschlossen.

3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

3.1 Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn diese von der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. schriftlich bestätigt sind.

3.2 Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände behindert und nicht fristgerecht möglich, die die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. nicht zu vertreten hat, wie durch Schäden an Fertigungsmaschinen, sonstige Betriebs- und Transportstörungen sowie von Vorlieferanten zu vertretene Lieferverzögerungen oder als Folge höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder sonstige Katastrophenfälle), verschiebt sich der Liefertermin um den Zeitraum der Verzögerung, sofern nicht die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. vom Vertrag zurücktritt.

Ist die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. mit der Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber erst nach Ablauf einer der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. oder des Herstellers - soweit direkte Lieferung ab Hersteller vereinbart ist - verlassen hat. Wird die Auslieferung und/oder der Versand der bereitstehenden Ware auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der schriftlichen Anzeige der Liefer- und Versandbereitschaft durch die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. auf den Kunden über.

3.4 Transportschäden und Fehlmengen sind vom Auftraggeber auf den Frachtpapieren zu vermerken, vom anliefernden Transporteur zu bestätigen und sofort beim Spediteur/Frachtführer geltend zu machen, wobei die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. bei größeren Schäden die Hinzuziehung eines Sachverständigen empfiehlt.

3.5 Die Ware der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. steht bis zu vollständigen Zahlung der Rechnungsforderung unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit folgendem weiteren Regelungen:

- Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung - bei Wechsel- oder Scheckzahlung bis zur endgültigen Gutschrift auf dem Konto der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. - aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. gegen den Auftraggeber, auch aus laufender Geschäftsbeziehung, einschl. etwa zu Lasten des Auftraggebers bestehender Kontokorrentsalden Eigentum der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd.

- Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. auch nach Fristsetzung nicht nach, ist die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu nehmen. Eine Rücknahme gilt nicht als Ausübung des Rücktrittrechts, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt ist. Die zurückgenommene Ware kann nach Androhung der Verwertung für Rechnung des Auftraggebers von der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. freihändig zu einem angemessenen Preis verwertet werden. Die Verwertungsbestimmungen der Insolvenzordnung bleiben unberührt.

4. Haftungsbestimmungen

4.1 Der Auftraggeber hat Mängel der Ware oder der ausgeführten Arbeiten unverzüglich der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. schriftlich anzuzeigen. Die mangelhafte Ware oder ausgeführte Arbeit ist in unverändertem Zustand für eine Besichtigung der Mitarbeiter der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. bereit zu halten. Bei Nachbesserungen durch den Kunden  vor Prüfung durch einen Geschäftsführer der Firma Parkett-Galerie Lohmar erlöschen sämtliche Ansprüche des Kunden mit sofortiger Wirkung. Ansprüche wegen offensichtlicher, sofort bei erster Augenscheinseinnahme erkennbarer Mängel sind nach Beginn der Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware ausgeschlossen.

4.2 Die Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4.3 Bodenbeläge werden ohne ausdrückliche andere Vereinbarung grundsätzlich mit flüssigem Klebstoff, durch die Firma Parkett-Galerie Lohmar gelieferten Klebstoff, vollflächig verklebt verlegt (VOB/DIN 18365). Verlangt der Kunde eine lose Verlegung von Bodenbelägen ohne Verklebung, oder eine Verlegung bauseitig gestellten Materials, ist jegliche Haftung der Firma Parkett-Galerie Lohmar für Mängel der Verlegearbeiten ausgeschlossen.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Bei Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche oder aus anderen Gründen auf Grund der geschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist.

5.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. und dem Auftraggeber oder Lieferanten ist der Sitz der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. in Lohmar. Ist der Auftraggeber Unternehmer oder Lieferant, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. aus dem Vertragsverhältnis auch in Wechsel- und Schecksachen das zuständige Amtsgericht in Siegburg.

5.3 Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nicht berührt.

5.4 Werden zwischen der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. und dem Auftraggeber für das Vertragsverhältnis die VOB ausdrücklich und schriftlich vereinbart, gelten diese in der aktuellen Fassung, wie sie in den Geschäftsräumen der Firma Parkett-Galerie Lohmar Ltd. zur Einsichtnahme ausgehängt oder dem Auftraggeber als Leihgabe ausgehändigt worden sind.